Hausordnung

Alter Markt Gladbeck

§ 1 Verhalten

(1) Es ist eine Regel, sich respektvoll, fair und freundlich zu verhalten. Im Alten Markt ist grundsätzlich jeder willkommen, und dies ist verbindlich zu respektieren.

(2) Wir legen großen Wert auf ein respektvolles Miteinander und erwarten, dass alle Gäste sich freundlich und höflich gegenüber anderen verhalten. Alle Gäste sind verpflichtet, fair zu ihren Mitmenschen zu sein und sie unabhängig von ihrer Herkunft, Religion oder anderen persönlichen Merkmalen zu behandeln.

(3) Unser Ziel ist es, eine herzliche und einladende Atmosphäre zu schaffen, in der sich alle Gäste wohl und willkommen fühlen. Jeder ist dazu angehalten, sein Verhalten entsprechend anzupassen und diese Regel zu befolgen.

§ 2 Nachtruhe

(1) Zum Schutz der Nachbarschaft und im Interesse eines angenehmen Zusammenlebens ist es ab 22 Uhr verpflichtend, dass ihr euch vor dem Lokal ruhig und angemessen verhaltet. Nehmt bitte Rücksicht auf unsere Anwohner und reduziert jeglichen Lärm auf ein Minimum. Diese Regelung ist von allen Gästen uneingeschränkt einzuhalten.

(2) Das Konsumieren von Getränken draußen vor dem Lokal ist erlaubt, solange die Außengastronomie aufgebaut ist und stattfindet. Solange draußen bestuhlt und ausgeschenkt wird, dürft ihr eure Getränke im Außenbereich trinken.

(3) Sobald die Außengastronomie abgebaut ist, ist das Konsumieren von Getränken draußen vor dem Lokal untersagt. Der Abbau der Außengastronomie erfolgt in der Regel um 23 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt ist der Verzehr im Außenbereich nicht mehr gestattet. Getränke sind dann im Innenbereich des Lokals zu konsumieren.

(4) Ist die Außengastronomie an einem Tag gar nicht aufgebaut, gilt dasselbe Verbot bereits ab 23 Uhr. Auch dann ist das Konsumieren von Getränken draußen vor dem Lokal ab 23 Uhr nicht gestattet.

Durch die Einhaltung dieser Pflicht tragt ihr zur Schaffung einer angenehmen und ruhigen Atmosphäre bei und gewährleistet ein harmonisches Zusammenleben mit unseren Nachbarn.

§ 3 Sicherheit

(1) Die Sicherheit unserer Gäste und unseres eigenen Personals hat für uns höchste Priorität. Aus diesem Grund haben wir umfassende Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um euch einen sicheren und angenehmen Aufenthalt in unserer Gaststätte zu bieten. Unser gesamtes Gebäude ist mit einem modernen und professionellen Alarmsystem ausgestattet, das direkten Kontakt zur örtlichen Polizei ermöglicht. Dadurch können wir im Ernstfall sofortige Maßnahmen ergreifen und schnelle Unterstützung herbeirufen.

(2) An den Wochenenden setzen wir zusätzlich erfahrene Sicherheitskräfte ein, um mögliche Risiken zu verringern und eine sichere Umgebung für alle Gäste zu gewährleisten. Unsere Sicherheitskräfte sind speziell ausgebildet, um potenzielle Gefahren zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Sie sind darauf bedacht, für eure Sicherheit und euer Wohlbefinden zu sorgen.

(3) Darüber hinaus haben wir Überwachungskameras an strategisch wichtigen Stellen in unserer Gaststätte installiert. Diese Kameras dienen dem Schutz aller Gäste und Mitarbeitenden. Wir versichern euch, dass der Schutz eurer Privatsphäre für uns von höchster Bedeutung ist. Die Aufnahmen werden vertraulich behandelt und ausschließlich für sicherheitsrelevante Zwecke verwendet.

(4) Wir sind stolz darauf, dass wir umfassende Sicherheitsmaßnahmen getroffen haben, um euren Besuch so sicher wie möglich zu gestalten. Unsere alarmgesicherte Gaststätte, das Engagement unserer Sicherheitskräfte und die Verwendung von Überwachungskameras sind Teil unseres Engagements, eine sichere Umgebung zu schaffen. Eure Sicherheit und euer Wohlbefinden sind uns sehr wichtig, und wir stehen euch gerne zur Verfügung, falls ihr weitere Fragen oder Anliegen bezüglich der Sicherheit habt.

Wir bedanken uns für euer Vertrauen und eure Unterstützung bei der Einhaltung unserer Sicherheitsmaßnahmen.

§ 4 Jugendschutz

(1) In unserer Gaststätte nehmen wir den Jugendschutz äußerst ernst und halten uns strikt an die gesetzlichen Bestimmungen, um Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Glücksspiels, des Alkohols und des Tabakkonsums zu schützen.

(2) Glücksspielautomaten: Wir weisen darauf hin, dass der Zugang zu Glücksspielautomaten nur für Personen ab dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter gestattet ist. Minderjährigen ist es ausdrücklich nicht gestattet, an den Glücksspielautomaten zu spielen.

(3) Alkohol: Wir möchten euch eindringlich darauf hinweisen, dass der Verkauf oder die Abgabe von alkoholischen Getränken an Personen unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalter strengstens verboten ist. Unser Personal ist geschult, das Alter zu überprüfen, und kann gegebenenfalls den Verkauf von alkoholischen Getränken ablehnen.

(4) Tabak: Der Verkauf oder die Abgabe von Tabakwaren an Minderjährige ist in jeglicher Form strengstens untersagt und wird in unserer Gaststätte nicht toleriert. Wir bitten um die Einhaltung dieser Bestimmung zum Schutz der Jugendlichen.

(5) Jugendliche in der Gaststätte während der Nachtzeit: Wir möchten euch darauf hinweisen, dass auch während der nächtlichen Öffnungszeiten die Jugendschutzbestimmungen gelten. Diese Bestimmungen besagen, dass Jugendliche unter bestimmten Altersgrenzen in den späten Nachtstunden in Gaststätten möglicherweise nicht zugelassen sind.

(6) Erziehungsbeauftragung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine erziehungsbeauftragte Person Jugendlichen den Zutritt zur Gaststätte auch während der Nachtzeit ermöglichen. Bitte informiert euch über die genauen rechtlichen Vorgaben und stellt sicher, dass ihr alle erforderlichen Dokumente und Zustimmungen habt.

(7) Wir bitten euch, den Jugendschutz in unserer Gaststätte respektvoll und verantwortungsbewusst zu beachten. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben tragt ihr dazu bei, die Sicherheit und das Wohl unserer jüngeren Gäste zu gewährleisten.

(8) Falls ihr Fragen zum Jugendschutz oder zu unseren Bestimmungen in Bezug auf Glücksspielautomaten, Alkohol und Tabak habt, stehen euch unsere Mitarbeitenden gerne zur Verfügung. Wir sind bestrebt, einen sicheren und geschützten Raum für alle unsere Gäste zu schaffen, insbesondere für Kinder und Jugendliche.

Bitte beachtet den Anhang für weitere Informationen über die Jugendschutzbestimmungen in unserer Gaststätte in den Nachtstunden.

Euer Wohl liegt uns am Herzen. Wir danken euch für euer Verständnis und eure Zusammenarbeit bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Jugendschutz.

(Anhang: Bitte seht den bereitgestellten Jugendschutzaushang für detaillierte Informationen ein.)

§ 5 Bezahlung

(1) Wir bieten verschiedene bequeme Zahlungsmöglichkeiten an, um euch größtmögliche Flexibilität zu bieten. Bei uns könnt ihr entweder bar zahlen oder mit gängigen Kredit- und Debitkarten eure Rechnungen begleichen.

(2) Unsere Akzeptanz umfasst eine breite Palette von Kreditkartenanbietern, einschließlich Visa, Mastercard, American Express und anderen. Dadurch könnt ihr sicher und problemlos eure Zahlungen bei uns vornehmen.

(3) Unter bestimmten Umständen kann es erforderlich sein, eine sofortige Bezahlung zu verlangen oder Zwischenrechnungen zu erstellen. Diese Maßnahmen dienen der reibungslosen Abwicklung unseres Geschäftsbetriebs und ermöglichen uns einen effizienten Service.

§ 6 Haustiere

(1) Wir möchten sicherstellen, dass das Wohl eurer Haustiere bei uns gewährleistet ist. Aus diesem Grund möchten wir euch darauf hinweisen, dass das Mitbringen und der Aufenthalt von Haustieren am Abend und in der Nacht nicht gestattet ist. Ab 22 Uhr am Wochenende ist es strikt untersagt, Haustiere mitzubringen.

(2) Diese Regelung gilt auch dann, wenn das Tier bereits früher am Tag rechtmäßig im Lokal war. Wer zum Beispiel schon um 18 Uhr mit einem Hund bei uns sitzt, darf das Tier nicht über den Beginn der Nachtschicht hinaus dabeihaben. Spätestens zu Beginn der Nachtschicht um 23 Uhr müssen Haustiere das Lokal verlassen und vom Gelände weggebracht werden. Ein „Weiterdabehalten“, nur weil der Hund schon den ganzen Abend da war, ist ausdrücklich nicht erlaubt.

Diese Regelung wurde eingeführt, um das Tierwohl zu schützen und sicherzustellen, dass eure Haustiere in den Abend- und Nachtstunden eine ruhige und stressfreie Umgebung haben. Wir möchten vermeiden, dass sie von lauter Musik, Menschenmengen oder dem Nachtbetrieb gestört werden und sich dadurch unwohl fühlen.

Wir respektieren eure Entscheidung, eure Haustiere bei euch zu haben, und wir möchten sicherstellen, dass ihre Sicherheit und ihr Wohlbefinden gewährleistet sind. Die Einhaltung dieser Regel am Abend, in der Nacht und spätestens zum Beginn der Nachtschicht um 23 Uhr ist daher von entscheidender Bedeutung.

§ 7 Rauchen

(1) Gemäß dem Nichtraucherschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen (NRW) ist das Rauchen in der gesamten Gaststätte strengstens untersagt. Wir bitten alle Gäste, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und nicht in der Gaststätte zu rauchen.

(2) Dampfen (E-Zigarette) ist im Rahmen des Nichtraucherschutzgesetzes in NRW erlaubt. Dennoch bitten wir auch hier um Rücksichtnahme auf andere Gäste und empfehlen, die Dampfgeräte diskret zu verwenden, um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

(3) Als Gaststätte legen wir großen Wert darauf, dass unsere Gäste eine angenehme und gesunde Umgebung genießen können. Daher danken wir euch für euer Verständnis und eure Kooperation bei der Einhaltung der Rauch- und Dampfregelungen gemäß dem Nichtraucherschutzgesetz in NRW.

§ 8 Eigenverzehr

(1) Grundsätzlich ist das Mitbringen eigener Speisen und Snacks in unsere Gaststätte erlaubt. Wir bitten jedoch um vorherige Absprache, um mögliche Anpassungen oder Einschränkungen zu besprechen.

(2) Das Mitbringen von Getränken jeglicher Art ist in unserer Gaststätte nicht gestattet. Wir bieten eine breite Auswahl an Getränken an, um euren Durst bestmöglich zu stillen.

(3) Wir bitten um euer Verständnis für diese Regelung, da der Verkauf von Getränken einen wichtigen Teil unserer Dienstleistungen ausmacht und dazu beiträgt, unseren Gastbetrieb aufrechtzuerhalten.

(4) Falls ihr spezielle Ernährungsbedürfnisse oder Allergien habt, bitten wir euch, uns vor eurem Besuch zu kontaktieren, damit wir gemeinsam nach einer geeigneten Lösung suchen können.

§ 9 Mutwillige Zerstörung

(1) Unsere Gaststätte legt größten Wert auf die Erhaltung und Pflege unseres Inventars. Jegliche Form der mutwilligen Zerstörung, einschließlich Vandalismus oder absichtlicher Beschädigung von Gläsern oder anderen Gegenständen, ist absolut inakzeptabel.

(2) Wir möchten darauf hinweisen, dass bei Feststellung einer mutwilligen Zerstörung des Inventars Gebühren erhoben werden und eine sofortige Anzeige bei den entsprechenden Behörden erfolgen kann.

(3) Es liegt in der Verantwortung aller Gäste, das Inventar mit Respekt und Sorgfalt zu behandeln. Jeder Einzelne von euch hat die Pflicht, die Integrität unserer Einrichtung zu wahren und mutwillige Zerstörung zu verhindern.

§ 10 Einverständnis

(1) Mit dem Betreten der Gaststätte Alter Markt erklärt ihr euch ausdrücklich und unwiderruflich mit der Hausordnung einverstanden.

(2) Unsere Hausordnung ist von entscheidender Bedeutung, um eine angenehme Atmosphäre und den reibungslosen Ablauf in unserer Gaststätte zu gewährleisten. Durch euer Betreten erkennt ihr die festgelegten Regeln und Richtlinien als verbindlich an.

(3) Wir erwarten von all unseren Gästen, dass sie die Hausordnung respektieren, befolgen und dabei helfen, die Sicherheit und den Komfort für alle zu gewährleisten. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behalten wir uns das Recht vor, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung durchzusetzen und gegebenenfalls unerwünschte Personen des Hauses zu verweisen.

(4) Es ist uns ein Anliegen, dass ihr euren Aufenthalt in unserer Gaststätte genießen könnt, und wir sind überzeugt, dass die Einhaltung der Hausordnung dazu beiträgt. Wir bitten euch daher um euer Verständnis, eure Kooperation und euer Einverständnis mit der Hausordnung.

Vielen Dank für euer Vertrauen und eure Unterstützung.

Gladbeck, 01.01.2024