Diese Bedingungen erläutern das Sparfach-System. Verbindlich ist die unterschriebene Teilnahmevereinbarung.
Inhaltsübersicht
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Gegenstand
Ein Sparfach ist ein nummeriertes Fach in der Gaststätte. Teilnehmende legen selbst Bargeld ein. Die Gaststätte leert das Fach, dokumentiert den vorgefundenen Betrag und verwahrt das Geld bis zur Auszahlung. Es entsteht kein Bankkonto. Es werden keine Zinsen gezahlt. Die Teilnahme ist freiwillig.
Teilnahmeberechtigung
Teilnehmen können Personen ab 16 Jahren. Für Minderjährige gilt der Jugendschutz. Als Geschenk oder Prämie wird an Minderjährige nichts Alkoholisches ausgegeben. Zwei Personen dürfen ein Fach gemeinsam nutzen, etwa ein Ehepaar. Die Vereinbarung wird von einer Person oder von beiden unterschrieben.
Aufnahme
Ein Fach wird erst zugeteilt, wenn die unterschriebene Teilnahmevereinbarung vorliegt — per E-Mail oder in der Gaststätte. Ablauf: Auf dem Belegungsplan eine freie Nummer wählen. E-Mail-Adresse angeben. Die Vereinbarung wird als PDF zugesandt. Anschließend entweder: Ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail zurücksenden. Oder: In der Gaststätte unterschreiben. Die Formulare liegen vor Ort aus. Ein mitgebrachter Ausdruck ist nicht erforderlich.
Bereits vergebene Fächer sind auf dem Plan gekennzeichnet und nicht wählbar. Das Antippen einer Nummer allein begründet noch kein Fach. Ein Einstieg ist das ganze Jahr über möglich. Die Auszahlung erfolgt dann am ersten Freitag im Dezember. Auf Wunsch kann stattdessen der Dezember des Folgejahres gewählt werden, wenn sich der kürzere Zeitraum nicht lohnt.
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Einzahlung
Eingezahlt wird ausschließlich vor Ort, durch Einlegen in das eigene Fach. Nicht zulässig sind: Überweisung, PayPal, Online-Zahlung oder Übersendung von Bargeld. Der Mindestbetrag beträgt 5 € je Woche. Höhere Einzahlungen sind zulässig. Beträge unter 5 € gelten nicht als erfüllte Woche. Zwischen Einzahlung und Auszahlung kann kein Geld entnommen werden. Zwischen den Terminen wird nicht ausgezahlt. Nur in begründeten Ausnahmefällen: entweder Ausnahmeauszahlung bei bestehendem Fach oder Kündigung.
Eine Zwischenauszahlung ist keine Kündigung.
Leerung
Die Leerung erfolgt mittwochs am späten Nachmittag. Der Zeitraum zwischen zwei Leerungen gilt als eine Woche. Zum Zeitpunkt der Leerung müssen mindestens 5 € im Fach liegen.
Zettel
Der Zettel im Fach dient der Zuordnung eines Betrags zu einem Zeitraum, zum Beispiel: „20 € für zwei Wochen“ oder „20 € für vier Wochen“. So kann für mehrere Wochen im Voraus eingelegt werden. Der Zettel muss den Betrag und den Zeitraum nennen.
Miete
Je Woche — also je stattgefundener mittwöchlicher Leerung nach Beginn der Teilnahme — wird eine Miete von 0,50 € berechnet. Die Miete wird nicht bar ausgezahlt. Sie wird bei der Auszahlung als Gutschein der Gaststätte erstattet. Der Gutschein gilt in Höhe der tatsächlich angefallenen Miete und ist sechs Monate ab Auszahlung gültig.
Versäumte Einzahlung
Liegen bei der Leerung weniger als 5 € im Fach und ist der Zeitraum nicht durch einen Zettel mit ausreichendem Betrag abgedeckt, entsteht eine Strafe von 1 €. Die Strafe verbleibt bei der Gaststätte und wird vom Guthaben abgezogen. Das Guthaben kann nicht unter 0 € sinken. Weitere Strafen werden nicht erhoben, sobald kein Guthaben mehr vorhanden ist. Auch ein Teilbetrag unter 5 € gilt als nicht erfüllte Woche und löst die Strafe aus, sofern kein Zettel den Zeitraum abdeckt.
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Protokoll und Einwände
Bei jeder Leerung wird der vorgefundene Betrag protokolliert. Die Teilnahme an der Leerung ist möglich, aber nicht verpflichtend. Einwände gegen den protokollierten Betrag sind nur bis zur nächsten Leerung möglich. Danach gilt der protokollierte Betrag als anerkannt.
Auszahlung
Es gibt kein Sparfest. Es wird ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt am ersten Freitag im Dezember, sofern nicht der Dezember des Folgejahres vereinbart wurde. Ab diesem Tag kann das Geld jederzeit in der Gaststätte abgeholt werden. Ausgezahlt wird das angesparte Guthaben abzüglich etwaiger Strafen. Die gezahlte Miete wird als Gutschein erstattet, nicht in bar. Eine Verzinsung findet nicht statt. Die Auszahlung erfolgt an die in der Vereinbarung genannte Person.
Bei einem gemeinsamen Fach an die unterzeichnenden Personen.
Kündigung
Die Teilnahme kann jederzeit gekündigt werden. Die Auszahlung erfolgt dann innerhalb von höchstens vier Wochen. Mit der Kündigung entfällt das Fach.
Hausverbot und Todesfall
Wird ein Hausverbot ausgesprochen, wird das Guthaben ausgezahlt und das Fach geschlossen. Stirbt eine teilnehmende Person, dürfen nahe Angehörige das Guthaben übernehmen: Kinder, Geschwister oder Eltern.
Sparkönig
Maßgeblich ist der höchste Sparbetrag zum Auszahlungstermin im Dezember. Berücksichtigt wird das gesamte Jahr, nicht nur eine durchgehende Teilnahme. Der Sparkönig erhält zusätzlich eine Prämie von einem Prozent des eigenen Sparbetrags. Alle übrigen Teilnehmenden erhalten Guthaben und Gutschein, keine Prämie. Besteht Gleichstand auf den Cent genau, wird im Einzelfall eine angemessene Lösung getroffen. An Minderjährige wird im Zusammenhang mit der Prämie nichts Alkoholisches ausgegeben.
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Verwahrung und Haftung
Die Gaststätte verwahrt das Geld mit der gebotenen Sorgfalt und zahlt es nach diesen Bedingungen aus. Eine Haftung für Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Die Gaststätte kann das Sparfach-System ändern oder einstellen.
Kurzfassung des Weges
Nummer wählen, E-Mail angeben, Vereinbarung unterschreiben - per E-Mail oder in der Gaststätte. Ohne unterschriebene Vereinbarung gibt es kein Fach. Danach Einzahlung nur vor Ort. Leerung mittwochs. Auszahlung ab dem ersten Freitag im Dezember oder nach Kündigung innerhalb von vier Wochen. Zwischen den Terminen grundsätzlich kein Geld raus. Eine Zwischenauszahlung nur ausnahmsweise - dann bleibt das Fach bestehen. Wer kündigt, beendet das Fach.