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Teilnahmevereinbarung Sparfach

Die vollständige Vereinbarung mit Formularfeldern, §§ 1–15 und Unterschriftsbereich.

Lesefassung mit den Formularfeldern und Unterschriftszeilen der Vorlage. Hier wird keine Vereinbarung unterschrieben oder abgesendet.

Gaststätte Alter Markt Gladbeck
Horster Straße 34, 45964 Gladbeck

Diese Vereinbarung ist verbindlich. Die Teilnahmebedingungen erläutern das Sparfach-System; maßgeblich ist die unterschriebene Teilnahmevereinbarung.

Inhaltsübersicht

Vertragsparteien

zwischen

der Gaststätte Alter Markt Gladbeck, Horster Straße 34, 45964 Gladbeck (nachfolgend „Gaststätte“)

und der / den teilnehmenden Person(en):

Teilnehmende Person 1

Vor- und Nachname
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Telefon
Geburtsdatum
E-Mail-Adresse

Teilnehmende Person 2 — nur bei gemeinsamem Fach (z. B. Ehepaar)

Zwei Personen dürfen ein Fach gemeinsam nutzen. Die Vereinbarung wird von einer Person oder von beiden unterschrieben. Ausgezahlt wird bei einem gemeinsamen Fach an die unterzeichnenden Personen.

Vor- und Nachname
Geburtsdatum
E-Mail-Adresse

Angaben zum Sparfach

Fach-Nummer
Teilnahmebeginn

Nutzungsart

  • Einzelnes Fach — nur Person 1
  • Gemeinsames Fach — Person 1 und Person 2

Auszahlungstermin

  • Erster Freitag im Dezember des laufenden Jahres
  • Dezember des Folgejahres (wenn der kürzere Zeitraum sich nicht lohnt)

Ein Einstieg ist das ganze Jahr über möglich. Ohne abweichende Vereinbarung erfolgt die Auszahlung am ersten Freitag im Dezember des laufenden Jahres.

§ 1 Gegenstand

Ein Sparfach ist ein nummeriertes Fach in der Gaststätte. Die teilnehmende Person legt selbst Bargeld ein. Die Gaststätte leert das Fach, dokumentiert den vorgefundenen Betrag und verwahrt das Geld bis zur Auszahlung. Es entsteht kein Bankkonto. Es werden keine Zinsen gezahlt. Die Teilnahme ist freiwillig. Ein Fach wird erst zugeteilt, wenn die unterschriebene Teilnahmevereinbarung vorliegt — per E-Mail oder in der Gaststätte. Das Antippen einer Nummer auf dem Belegungsplan allein begründet noch kein Fach.

Bereits vergebene Fächer sind auf dem Plan gekennzeichnet und nicht wählbar.

§ 2 Teilnahmeberechtigung

Teilnehmen können Personen ab 16 Jahren. Für Minderjährige gilt der Jugendschutz. Als Geschenk oder Prämie wird an Minderjährige nichts Alkoholisches ausgegeben.

§ 3 Aufnahme

Ablauf der Aufnahme:

  1. Auf dem Belegungsplan eine freie Nummer wählen.
  2. E-Mail-Adresse angeben.
  3. Die Vereinbarung wird als PDF zugesandt.
  4. Anschließend entweder: Ausdrucken, unterschreiben und per E-Mail zurücksenden — oder in der Gaststätte unterschreiben. Die Formulare liegen vor Ort aus. Ein mitgebrachter Ausdruck ist nicht erforderlich.

Ohne unterschriebene Vereinbarung gibt es kein Fach.

§ 4 Einzahlung

Eingezahlt wird ausschließlich vor Ort, durch Einlegen in das eigene Fach. Nicht zulässig sind: Überweisung, PayPal, Online-Zahlung oder Übersendung von Bargeld. Der Mindestbetrag beträgt 5 € je Woche. Höhere Einzahlungen sind zulässig. Beträge unter 5 € gelten nicht als erfüllte Woche. Zwischen Einzahlung und Auszahlung kann kein Geld entnommen werden. Zwischen den Terminen wird grundsätzlich nicht ausgezahlt.

Nur in begründeten Ausnahmefällen: entweder Ausnahmeauszahlung bei bestehendem Fach oder Kündigung. Eine Zwischenauszahlung ist keine Kündigung; das Fach bleibt dann bestehen. Wer kündigt, beendet das Fach.

§ 5 Zettel

Der Zettel im Fach dient der Zuordnung eines Betrags zu einem Zeitraum, zum Beispiel: „20 € für zwei Wochen“ oder „20 € für vier Wochen“. So kann für mehrere Wochen im Voraus eingelegt werden. Der Zettel muss den Betrag und den Zeitraum nennen.

§ 6 Leerung

Die Leerung erfolgt mittwochs am späten Nachmittag. Der Zeitraum zwischen zwei Leerungen gilt als eine Woche. Zum Zeitpunkt der Leerung müssen mindestens 5 € im Fach liegen — sofern der Zeitraum nicht durch einen Zettel mit ausreichendem Betrag abgedeckt ist.

§ 7 Miete

Je Woche — also je stattgefundener mittwöchlicher Leerung nach Beginn der Teilnahme — wird eine Miete von 0,50 € berechnet. Die Miete wird nicht bar ausgezahlt. Sie wird bei der Auszahlung als Gutschein der Gaststätte erstattet. Der Gutschein gilt in Höhe der tatsächlich angefallenen Miete und ist sechs Monate ab Auszahlung gültig.

§ 8 Versäumte Einzahlung und Strafen

Liegen bei der Leerung weniger als 5 € im Fach und ist der Zeitraum nicht durch einen Zettel mit ausreichendem Betrag abgedeckt, entsteht eine Strafe von 1 €. Die Strafe verbleibt bei der Gaststätte und wird vom Guthaben abgezogen. Das Guthaben kann nicht unter 0 € sinken. Weitere Strafen werden nicht erhoben, sobald kein Guthaben mehr vorhanden ist. Auch ein Teilbetrag unter 5 € gilt als nicht erfüllte Woche und löst die Strafe aus, sofern kein Zettel den Zeitraum abdeckt.

§ 9 Protokoll und Einwände

Bei jeder Leerung wird der vorgefundene Betrag protokolliert. Die Teilnahme an der Leerung ist möglich, aber nicht verpflichtend. Einwände gegen den protokollierten Betrag sind nur bis zur nächsten Leerung möglich. Danach gilt der protokollierte Betrag als anerkannt.

§ 10 Auszahlung

Es gibt kein Sparfest. Es wird ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt am ersten Freitag im Dezember, sofern nicht der Dezember des Folgejahres vereinbart wurde. Ab diesem Tag kann das Geld jederzeit in der Gaststätte abgeholt werden. Ausgezahlt wird das angesparte Guthaben abzüglich etwaiger Strafen. Die gezahlte Miete wird als Gutschein erstattet, nicht in bar. Eine Verzinsung findet nicht statt. Die Auszahlung erfolgt an die in dieser Vereinbarung genannte Person.

Bei einem gemeinsamen Fach an die unterzeichnenden Personen.

§ 11 Kündigung

Die Teilnahme kann jederzeit gekündigt werden. Die Auszahlung erfolgt dann innerhalb von höchstens vier Wochen. Mit der Kündigung entfällt das Fach.

§ 12 Hausverbot und Todesfall

Wird ein Hausverbot ausgesprochen, wird das Guthaben ausgezahlt und das Fach geschlossen. Stirbt eine teilnehmende Person, dürfen nahe Angehörige das Guthaben übernehmen: Kinder, Geschwister oder Eltern.

§ 13 Sparkönig

Maßgeblich ist der höchste Sparbetrag zum Auszahlungstermin im Dezember. Berücksichtigt wird das gesamte Jahr, nicht nur eine durchgehende Teilnahme. Der Sparkönig erhält zusätzlich eine Prämie von einem Prozent des eigenen Sparbetrags. Alle übrigen Teilnehmenden erhalten Guthaben und Gutschein, keine Prämie. Besteht Gleichstand auf den Cent genau, wird im Einzelfall eine angemessene Lösung getroffen. An Minderjährige wird im Zusammenhang mit der Prämie nichts Alkoholisches ausgegeben.

§ 14 Verwahrung und Haftung

Die Gaststätte verwahrt das Geld mit der gebotenen Sorgfalt und zahlt es nach diesen Bedingungen aus. Eine Haftung für Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Die Gaststätte kann das Sparfach-System ändern oder einstellen.

§ 15 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Gladbeck.

Bestätigung

Mit meiner / unserer Unterschrift bestätige ich / bestätigen wir:

  • Ich / wir habe(n) die Teilnahmebedingungen vollständig gelesen und verstanden.
  • Ich / wir bin / sind mindestens 16 Jahre alt.
  • Einzahlungen erfolgen ausschließlich bar vor Ort in das zugeteilte Fach.
  • Zwischen den vereinbarten Terminen wird grundsätzlich kein Geld ausgezahlt.
  • Die Miete von 0,50 € je Leerungswoche wird als Gaststätten-Gutschein erstattet, nicht in bar.
  • Die E-Mail-Adresse darf zur Abwicklung des Sparfachs verwendet werden.

Unterschriften

Ort, Datum: Gladbeck, den ____________________

Unterschrift teilnehmende Person 1
Name in Druckbuchstaben:
Unterschrift teilnehmende Person 2

nur bei gemeinsamem Fach

Unterschrift / Stempel Gaststätte

Alter Markt Gladbeck

Nur von der Gaststätte auszufüllen

Fach Nr. zugeteilt
Vereinbarung eingegangen am
Eintrag Belegungsplan

Hinweis: Ein Fach besteht erst nach Vorliegen dieser unterschriebenen Vereinbarung. Die Kurzfassung des Weges lautet: Nummer wählen, E-Mail angeben, Vereinbarung unterschreiben — per E-Mail oder in der Gaststätte. Danach Einzahlung nur vor Ort. Leerung mittwochs. Auszahlung ab dem ersten Freitag im Dezember oder nach Kündigung innerhalb von vier Wochen.

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